Buchhaltung seit Anfang an

Bereits von Anfang an wurde die Buchhaltung kleiner und mittlerer Unternehmen durch mich durchgeführt. Davon profitierten nicht nur Existenzgründer, sondern auch eingesessene Unternehmen, die dadurch in der täglichen Büroarbeit entlastet wurden.

Vom Kontieren der Belege

bis zur Übernahme in ein zertifiziertes Buchhaltungsprogramm, dem Ausdruck entsprechender Sachkonten und betriebswirtschaftlicher Auswertungen bis hin zu Saldenlisten sowie Umsatzsteuernachweisen, können wir jeden Geschäftsgang für sie vollziehen.

Wir nehmen jeden Kontenrahmen

SKR 03, SKR 04, IKR oder eigener Kontenrahmen ... Wir buchen in dem Kontenrahmen, den Sie kennen und mit dem Sie arbeiten. Widerspruchslos und einwandfrei. Natürlich ist dadurch auch die Arbeit mit Ihrem Steuerberater für Sie einfacher, denn die nötigen Rückfragen erfolgen direkt mit unserem Büro, wir arbeiten mit Ihrem Steuerberater partnerschaftlich zusammen.

Und das ist noch lange nicht alles

denn wir können nicht nur Ihre Finanzbuchhaltung übernehmen, wir können auch alle anderen Angelegenheiten übernehmen, die in diesem Zusammenhang anstehen. Sei es das Erstellen der Rechnungen, die Überwachung der Zahlungseingänge und die Erstellung von Mahnungen bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren. Ob es die Personalbuchhaltung ist, oder eine Artikelverwaltung, ob es eine Kosten-/Nutzenrechnung ist andere betriebswirtschaftlichen Auswertungen, wir übernehmen alle.

Natürlich werden Sie ggf. von uns an fällige Rechnungen, einmalige Zahlungen und überfällige Posten erinnert.

Alle Arbeiten erfolgen natürlich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung bzw. den Grundsätzen ordnungsgemäßer Speicherbuchführungen, werden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften archiviert und stehen ggf. den Finanzämtern zur Prüfung zur Verfügung.

Gerade für Existenzgründer bietet unser Buchhaltungsservice enorme Einsparungs- und Kontrollmechanismen zu einem fairen Preis. Nutzen Sie unser Feedback-Formular, um mit uns Kontakt aufzunehmen.

Hinweis zum Buchhaltungsservice

Wir führen unsere Tätigkeit ausschließlich im Rahmen des § 6 Nr. 3 + 4 StBerG aus. Aus berufsrechtlichen Gründen wird von uns weder die Einrichtung und der Abschluss der Buchhaltung noch eine Steuer- oder Rechtsberatung durchgeführt.